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AGBs

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Peer4 GmbH

 

Peer4 GmbH - Allgemeine Geschäftsbedingungen Peer4-CONNECT *

§ 1 Vertragsgegenstand
 

  1. DIE NUTZUNGSMÖGLICHKEIT VON Peer4-CONNECT WIRD AN DEN LIZENZNEHMER ABHÄNGIG VON DER NUTZUNG UNENTGELGLICH bzw.  ENTGELTLICH LIZENSIERT.*

     

  2. Peer4-CONNECT ist urheberrechtlich geschützt. Die Peer4 GmbH, im weiteren mit Peer4 bezeichnet, besitzt alle Rechte, das Eigentum und alle Ansprüche an Peer4-CONNECT, einschließlich aller Urheberrechte, Patente, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Marken und sonstiger geistiger Eigentumsrechte. Diese Lizenzvereinbarung überträgt dem Lizenznehmer kein Eigentum an Peer4-CONNECT. Mit Ausnahme der in Paragraph 2 bezeichneten Rechte erwirbt der Lizenznehmer keine Rechte an Peer4-CONNECT. Diese Vereinbarung umfasst alle webbasierten Anwendungen und Dienstleistungen, die Peer4 unter der zusammenfassenden Bezeichnung „Peer4-CONNECT“ erbringt.

     

  3. Peer4 als Lizenzgeber stellt dem Lizenznehmer den Zugang zu Peer4-CONNECT inkl. der Softwareprodukte, zugehöriger Module und Erweiterungen zur Verfügung. Peer4 entwickelt die Funktionalität und den Umfang von Peer4-CONNECT ständig weiter. Das jeweils aktuelle Leistungsangebot wird unter https://peer4connect.net/sites beschrieben. Peer4-CONNECT ist ein innovatives digitales Ökosystem mit IoT-Fähigkeiten, in dem der Lizenznehmer Sensoren und menschliche Anwender in einem webbasierten Netzwerk verbinden kann.

     

  4. Die Anwender sind Anwender des Lizenznehmers und seiner Partner (insbesondere Lieferanten und Kunden).

 

  1. Berechtigung der Anwender: Der Lizenznehmer wird eine eigene und korrekte Anwenderverwaltung einrichten. Er ist dafür verantwortlich, Änderungen im Kreis der Anwender unverzüglich umzusetzen. Zugangskennungen und Kennwörter sind von jedem Anwender geheim zu halten.
  2. Jeder Anwender muss in der Anwenderverwaltung nachvollziehbar aufgeführt sein und diese Vereinbarung entsprechend akzeptieren. Alle Pflichten des Lizenznehmers aus dieser Vereinbarung gelten dann entsprechend für den Anwender.

  3. Der Lizenznehmer kann eine unbegrenzte Anzahl von Anwendern Peer4-CONNECT nutzen lassen, wenn diese Anwender Mitarbeiter des Lizenznehmers oder Mitarbeiter von seinen Kunden und Lieferanten sind.

  4. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bleiben vorbehalten, sofern sie zum Vorteil des Lizenznehmers wirken oder unter Berücksichtigung der Interessen von Peer4 für den Lizenznehmer zumutbar sind. Peer4 behält sich insbesondere vor, jederzeit Peer4-CONNECT funktional zu erweitern und neue Dienste zu ergänzen sowie diese Vereinbarung entsprechend zu ändern bzw. zu ergänzen.

     

§ 2 Nutzungsbedingungen
 

Voraussetzung für die Nutzung von Peer4-CONNECT ist ein Nutzerkonto, sofern sich nichts Anderes aus den Nutzungsbedingungen ergibt. Peer4 stellt dem Lizenznehmer den Zugriff auf Peer4-CONNECT so zur Verfügung, dass der Lizenznehmer Voreinstellungen verwalten kann („Nutzerkonto“).
Der Lizenznehmer erhält ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung von Peer4-CONNECT. Die zulässige Nutzung umfasst den bestimmungsgemäßen Gebrauch durch den Lizenznehmer. Peer4-CONNECT wird grundsätzlich je nach Funktionsumfang entgeltlich vertrieben. Die jeweilige Einordnung richtet sich nach:
- den Sensor Varianten und deren Basishardware (BaseNodes) [Peer4 BaseNodes, Peer4 RF-Nodes] und
dem Lizenztyp Connect, Integration, Independent oder Unconnected.
- etwaigen zusätzlichen Applikationen (Applications) und Module sowie
der jeweiligen Berechtigung der Anwender innerhalb eines Lizenznehmers
 

Der entgeltliche Lizenzumfang wird in den weiteren Vertragsunterlagen bestimmt. Der Lizenzschlüssel aktiviert den erworbenen Lizenzumfang.
Die Lizenz ist zeitlich unbeschränkt, sofern nicht Testprojekte („Proof of concept“) gesondert vereinbart werden. Die Lizenz kann vom Lizenznehmer jeweils unter Einhaltung einer Frist von vier Kalenderwochen zum Ende eines Kalendermonats in Textform gekündigt werden. Peer4 kann die Lizenz unter Einhaltung einer Frist von einem Kalendermonat zum Ende eines Kalenderquartals kündigen. Darüber hinaus behalten beide Partner das Recht zur außerordentlichen Kündigung, insbesondere in den folgenden Fällen:
- Verstoß gegen diese Lizenzbedingungen, insbesondere bei Nichtzahlung der Lizenzgebühren nach erstmaliger Mahnung und fruchtlosen Fristverlauf einer angemessenen Frist
- Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen von Peer4-CONNECT
 

In keinem Fall hat der Lizenznehmer das Recht, den Zugang zu Peer4-CONNECT zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizensieren, Peer4-CONNECT öffentlich wiederzugeben oder an Dritte, die nicht Anwender im Sinne dieser Vereinbarung sind, entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
 

Es ist dem Lizenznehmer insbesondere nicht erlaubt, und er darf keiner anderen Person gestatten:
1.Peer4-CONNECT ganz oder teilweise zu verändern oder abgeleitete Werke zu schaffen, die ganz oder teilweise auf Peer4-CONNECT basieren. Etwaige Erweiterungen sind nur nach vorheriger Abstimmung mit Peer4 im Einzelfall zulässig.
2.Eigentümerkennzeichnungen, Seriennummern, Beschriftungen oder Kopierschutzfunktionen von Peer4-CONNECT zu entfernen;
3.Peer4-CONNECT in Bereichen mit besonderem Risiko verwenden, die einen fehlerfreien Dauerbetrieb relevanter Systeme erfordern und in denen ein Ausfall von Peer4-CONNECT zu einer unmittelbaren Gefahr für Leben, Körper oder Gesundheit oder zu erheblichen Sach- oder Umweltschäden führen kann (Tätigkeiten mit hohem Risiko, insbesondere der Betrieb von Kernkraftanlagen, Waffensystemen, Flugnavigations- oder Flugkommunikationssystemen, lebenserhaltenden Systemen oder Geräten).
4.Der Lizenznehmer verpflichtet sich, keine rechtswidrigen Dokumente, Viren, Trojaner oder sonstige bösartige Codes hochzuladen.
5.Der Lizenznehmer verpflichtet sich, keine Handlungen durchzuführen, welche die Rechte anderer Personen verletzen, die Verfügbarkeit oder das Erscheinungsbild von Peer4-CONNECT beeinträchtigen, oder ein Seitenangebot bzw. eine sonstige Funktionalität von Peer4-CONNECT stören könnten.
Die Einbettung von Peer4-CONNECT in andere Onlineauftritte oder in Teilfenster ist nur nach vorheriger ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung durch Peer4 erlaubt.
Für Teile von Peer4-CONNECT, für die Peer4 nur ein abgeleitetes Nutzungsrecht besitzt und die keine Open Source Software ist (Fremdsoftware), gelten zusätzlich und vorrangig vor den Bestimmungen dieses Paragrafen 2, die zwischen Peer4 und seinem Lizenzgeber vereinbarten Nutzungsbedingungen, soweit sie den Lizenznehmer betreffen (wie z. B. End User License Agreement). Auf diese weist Peer4 den Lizenznehmer hin und macht sie ihm auf Verlangen zu­gänglich.
Für Open Source Software gelten vorrangig vor den Bestimmungen dieses Paragraphen 2 die Nutzungsbedingungen, denen die Open Source Software unterliegt. Peer4 wird dem Lizenznehmer den Quellcode nur insoweit herausgeben oder zur Verfügung stellen, als die Nutzungsbedingungen der Open Source Software dies verlangen. Peer4 wird den Lizenznehmer auf das Vorhandensein und die Nutzungsbedingungen überlassener Open Source Software hinweisen sowie ihm die Nutzungsbedingungen zugänglich machen oder, soweit nach den Nutzungsbedingungen erforderlich, überlassen.
Der Lizenznehmer erkennt an, dass Peer4 der alleinige Inhaber aller Rechte an Peer4-CONNECT und dem zu Grunde liegenden Know-how ist. Der Lizenznehmer verzichtet darauf, diese Rechte in irgendeiner Form anzugreifen und informiert Dritte in adäquater Weise über die Rechteinhaberschaft von Peer4.
Der Lizenznehmer garantiert für alle an Peer4 übertragenen Inhalte, die durch Rechte am geistigen Eigentum geschützt sind (u. a. Dokumente, Bilder, Audiodateien oder Videos), die dazu erforderlichen Rechte zu besitzen. Der Lizenznehmer gewährt Peer4 hiermit ein weltweites, nicht ausschließliches, übertragbares, unterlizenzierbares, gebührenfreies Recht, die Daten des Lizenznehmers und aller Anwender zu nutzen, zu hosten, zu übertragen, anzuzeigen, zu modifizieren, zu kopieren, auf sie zuzugreifen, sie zu analysieren und zu vervielfältigen, um Ihnen die Funktionalitäten von Peer4-CONNECT in Übereinstimmung mit der Vereinbarung zur Verfügung zu stellen und um Peer4-CONNECT weiter zu entwickeln. Die Nutzung von personenbezogenen Daten richtet sich allerdings nicht nach diesem Absatz Nr. 11, sondern ausschließlich nach § 5 dieser Vereinbarung.
Peer4 behält sich vor, die Dienste aus Sicherheitsgründen (z. B. bei Sicherheitslücken) oder sonstigen wichtigen Gründen zu deaktivieren.

§ 3 Nutzungsvoraussetzungen
 

  1. Um Peer4-CONNECT verwenden zu können, benötigt der Lizenznehmer ein kompatibles Endgerät. Für die Nutzung einzelner Dienste existieren die auf der Webseite https://peer4connect.net/sites aufgeführten technischen Voraussetzungen.

     

  2. Die Erbringung und der Gebrauch von Peer4-CONNECT kann mit Rücksicht auf den aktuellen Stand der Technik Einschränkungen unterliegen, die außerhalb des Einflussbereichs von Peer4 liegen. Dies betrifft insbesondere die Verfügbarkeit der von Mobilfunkanbietern erbrachten Mobilfunk-Datenverbindung, des Mobilfunknetzes und des Internetzugangs. So sind die Dienste räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich, der vom jeweiligen Mobilfunkanbieter betriebenen Funkstationen beschränkt. Die Nichtverfügbarkeit des Mobilfunknetzes kann im Einzelfall dazu führen, dass einzelne Dienste von Peer4-CONNECT nicht zur Verfügung stehen, da der notwendige Datentransfer nicht stattfinden kann. Zudem können sich kurzfristige Kapazitätsengpässe aus Belastungsspitzen der Dienste, der Mobilfunk- und Festnetze sowie des Internets ergeben. Störungen können sich weiter aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, Aussperrungen und behördlichen Anordnungen ergeben sowie auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (z. B. Reparatur, Wartung, Software-Updates, Erweiterungen), die an den Anlagen von Peer4 oder von vor- und nachgeschalteten Dienstleistern, Content Providern und Netzbetreibern, die für eine ordnungsgemäße oder verbesserte Erbringung der Dienste erforderlich sind, entstehen.

     

  3. Nach der vorstehenden Maßgabe ist Peer4 grundsätzlich bestrebt einen möglichst störungsfreien „24/7“-Zugriff auf Peer4-CONNECT zu ermöglichen. (Siehe auch zu Service Level Agreements § 4 Absatz 3.)

     

  4. Etwaige Kosten für Mobilfunk-Datenverbindungen, die entstehen, wenn der Lizenznehmer mit seinem kompatiblen Endgerät oder mittels sonstiger Übertragungsmedien und Telekommunikationseinrichtungen auf das Kundenportal oder sein Benutzerkonto zugreift, sind vom Lizenznehmer zu tragen und richten sich nach den Tarifen des jeweiligen Anbieters, dessen sich der Lizenznehmer bedient.

 

§ 4 Support
 

  1. Peer4 bietet grundsätzlich Support an Werktagen von Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 16 Uhr CET an. Die tatsächliche Verfügbarkeit richtet sich nach der Nachfrage.

Die Bearbeitung von Support Tickets erfolgt innerhalb von 3 Werktagen.
Die Basis Supportleistungen sind im Lizenzpreis inbegriffen. Die Lizenznehmer können darüber-hinausgehenden Support für ein zusätzliches Entgelt nutzen.

 

2. Peer4 bietet gesondert Consultingleistungen und Service Level Agreements an.

 

    § 5 Sonstiges
     

    1. Ergänzend zu dieser Lizenzvereinbarung gelten die jeweils gültigen Allgemeinen Verkaufsbedingungen von Peer4, insbesondere die sogenannte „Softwareklausel“. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen können bei Nichtvorliegen unter https://peer4connect.net/sites/terms abgerufen oder von Peer4 auf Wunsch zugesandt werden.

       

    2. Entgegenstehende oder von dieser Lizenzvereinbarung abweichende Bedingungen des Lizenznehmers erkennt Peer4 nicht an, es sei denn, Peer4 hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung gelten auch dann, wenn Peer4 in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Lizenznehmers Peer4-CONNECT dem Lizenznehmer vorbehaltlos überlässt.

       

    § 6 Datenschutz und Datensicherheit
     

    1. Peer4 verarbeitet als verantwortliche Stelle die personenbezogenen Daten des Lizenznehmers und Anwenders einschließlich der Nutzungsdaten, soweit dies zum Zweck der Erbringung der Dienste erforderlich ist, soweit sich dies aus der Vereinbarung ergibt, oder soweit der Kunde der Verarbeitung zugestimmt hat.

       

    2. Mit der Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Zusammenhang mit den Diensten stehen, wird Peer4 ausschließlich Personal einsetzen, das mit den geltenden Datenschutzbestimmungen vertraut gemacht worden ist.

       

    3. In diesem Rahmen darf Peer4 die personenbezogenen Daten sowie Nutzungsdaten auch an die jeweilige nationale Vertriebsgesellschaft, Partner und Dienstleister, die durch Peer4 mit der Durchführung einzelner Leistungen beauftragt sind, weitergeben, soweit dies zur Erbringung der Dienste erforderlich ist. Peer4 stellt sicher, dass in diesem Fall die jeweilige Vertriebspartner und Dienstleister den gleichen datenschutzrechtlichen Verpflichtungen unterliegen.

       

    4. Stellt der Lizenznehmer den Dienstzugang einem Anwender zur Verfügung, ist er verpflichtet, diesen über die Dienste und die damit verbundene Verarbeitung personenbezogener Daten und Nutzungsdaten zu informieren.

       

    5. Der Lizenznehmer ist für die datenschutzkonforme Verwaltung der Nutzerdaten selbst verantwortlich, insbesondere zur Einhaltung von Löschungs- und Sperrungspflichten. Peer4 nimmt keinerlei Kontrolle der datenschutzrechtlich zulässigen Verwaltung der Nutzerstammdaten vor.

       

    6. Der Lizenznehmer stellt die Erfüllung der datenschutzgesetzlichen Betroffenenrechte für die von ihm in der Benutzerverwaltung geführten Nutzer sicher: Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenportabilität und Widerspruch.

       

    7. Peer4 darf in der Benutzerverwaltung die Nutzerdaten des Lizenznehmers nicht eigenmächtig, sondern nur nach dokumentierter Weisung des Lizenznehmers berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Soweit ein Anwender sich diesbezüglich unmittelbar an Peer4 wendet, wird Peer4 dieses Ersuchen unmittelbar an den Kunden weiterleiten.

       

    8. Peer4 kann die Daten und das Nutzungsverhalten in anonymisierter Form zum Zwecke der bedarfsgerechten Gestaltung der Dienste verarbeiten.

       

    9. Peer4 kann personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit den Diensten stehen, verarbeiten sowie Dritten (insbesondere Behörden) zur Verfügung stellen, um Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen, den Missbrauch von Diensten oder den Versuch unberechtigter Zugriffe auf Daten anderer Lizenznehmer oder Anwender aufzuklären.

       

    10. Im Übrigen wird Peer4 personenbezogene Kundendaten aus der Nutzung der Dienste außerhalb der Diensterbringung Dritten (insbesondere Behörden) nur auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Lizenznehmer oder mit dessen Zustimmung zur Verfügung stellen, oder sofern Peer4 im Falle einer zwingenden Rechtsvorschrift, gerichtlichen Entscheidung oder behördlichen Anordnung zur Herausgabe verpflichtet ist.

       

    11. Peer4 setzt technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um die Informationen und Daten des Lizenznehmers gegen Manipulation, Verlust, unberechtigte Weitergabe und den Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen wird Peer4 regelmäßig kontrollieren und entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessern.

       

    12. Peer4 erstattet in allen Fällen dem Kunden eine Meldung, wenn durch Peer4 oder die bei Peer4 beschäftigten Personen Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten des Lizenznehmers vorgefallen sind.

       

    13. Der Lizenznehmer und die Anwender haben Auskunfts-, Widerspruchs-, Berichtigungs- und Löschungsrechte nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

    14. Endet die Vereinbarung, löscht Peer4 die Nutzerdaten des Lizenznehmers, wenn und soweit sie für den Vertragszweck nicht mehr benötigt werden.

    Version Juli 2022